Wer braucht eien Finanzplanung

Wer muss überhaupt ein Kassenbuch führen?

Bist Du ein Unternehmen mit einem hohen Bargeldverkehr (Verkaufsladen, Restaurant, Coiffeur, etc.), bist Du nach Steuerrecht verpflichtet ein Kassenbuch zu führen. Dabei ist es nicht wesentlich, ob Du zur Buchführung verpflichtet bist oder nicht. Auch ohne Buchhaltung kann die Steuerbehörde ein Kassenbuch verlangen.

Wofür muss ich ein Kassenbuch schreiben?

Das Kassenbuch zeichnet alle Bareinnahmen und Barausgaben auf. Dein Kassenbuch zeigt Dir deshalb jederzeit auf, wie viel Bargeld Du an einem bestimmten Tag in Deiner Kasse bzw. Deinem Unternehmen hast. Du kannst Mithilfe des Kassensturzes überprüfen, ob Dein tatsächlicher Bargeldbestand mit Deiner Buchhaltung übereinstimmt.

Weitere Infos: MWST-Info 16

Welche Anforderungen muss mein Kassenbuch erfüllen?

  • In Deinem Kassenbuch darf es nicht möglich sein, Einträge zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu verändern oder zu löschen.
    • In einem Kassenbuch aus Papier darfst Du also nicht mit Bleistift schreiben.
    • Bei einem digitalen Kassenbuch muss das Programm nachträgliche Änderungen blockieren können.
  • Du musst regelmässig einen Kassensturz machen, um so den Bestand Deiner Kasse nachzuweisen

Welche Möglichkeiten zum Führen eines Kassenbuches habe ich?

  1. Du kannst Dein Kassenbuch von Hand auf Papier führen. Zum Beispiel mit einem speziellen Kassenbuch aus dem Büromaterialshop oder auch auf einem leeren Blatt Papier.
  2. Du kannst Dir eine Buchhaltungssoftware kaufen, in der ein spezielles Kassenbuch-Modul angeboten wird.
  3. Du kannst ein Excel erstellen und die Kasseneinträge dort bearbeiten. Achtung: Das Kassenbuch im Excel ist aber kritisch, da Du im Excel die Daten nachträglich spurlos ändern kannst. Deshalb erfüllt grundsätzlich ein in Excel geführtes Kassenbuch die Anforderungen der Steuerbehörde nicht.

Wie muss ich nun mein Kassenbuch führen?

Dein Kassenbuch besteht im Grunde aus sieben Spalten:

  1. Spalte: das Datum des Geschäftsfalles
  2. Spalte: der Text des Geschäftsfalles. Um was handelt es sich bei der Ein- bzw. Ausgabe?
  3. Spalte: die Kontierung. Hier musst Du angeben, auf welches Konto in Deiner Buchhaltung die Ein.- bzw. Ausgabe später gebucht wird.
  4. Spalte: der MWST-Satz. Übertrage hier den MWST-Satz Deines Beleges
  5. Spalte: der Betrag, der jeweiligen Einnahme.
  6. Spalte: der Betrag, der jeweiligen Ausgabe.
  7. Spalte: der Tagessaldo. Hier ziehst Du jeweils den Saldo Deiner Tagesbuchungen. Anfangsbestand plus Einnahmen minus Ausgaben = Tagesbestand.

Danach überprüfst Du, ob Du an diesem Tage ebenfalls so viel in der Kasse hast.

Wie mache ich einen Kassensturz?

Um den Bestand Deines Bargeldes in der Kasse überprüfen zu können, musst Du einen sogenannten Kassensturz machen:

  1. Zähle alle Tageseinnahmen zusammen.
  2. Zähle alle Tagesausgaben zusammen.
  3. Ziehe die Tagesausgaben von den Tageseinnahmen ab. Du erhältst einen Tagessaldo.
  4. Ziehe diesen Tagessaldo vom Anfangssaldo ab oder füge ihn hinzu. Je nachdem, ob der Tagessaldo positiv oder negativ ist.
  5. Das Ergebnis sollte anschliessend mit Deinem Bargeldbestand übereinstimmen.

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